Der Anleger hat immer das Recht und die Freiheit, sein eigenes Kapital abzurufen. Dies kann gegen den Investitionsvertrag verstoßen, wobei die einzige Sanktion wäre, keine Gewinnauszahlungen zu leisten. Um sicherzustellen, dass das Kapital immer auf dem Konto verbleibt, werden in regelmäßigen Abständen Kontrollen durchgeführt, indem das Konto des Investors gemäß dem Sweap-System mit einer Euroclear-Verordnung geprüft wird (Screening).

